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Fehlender Datenschutzhinweis für Verbraucher ist Wettbewerbsverstoß

30.07.2013


Fehlender Datenschutzhinweis für Verbraucher ist Wettbewerbsverstoß
Wie die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke berichtet (Quelle), ist nach einem Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Hamburg in seinem Urteil vom 27.06.2013, 3 U 26/12 kann ein wettbewerbsrechtlicher Konkurrent den Webseitenbetreiber abmahnen lassen, wenn dieser den Verbraucher nicht über die Verwendung der erhobenen personenbezogenen Daten unterrichtet.

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